Allgemeine Geschäftsbedingungen Mowo GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die Vermietung von Unterkünften durch die Mowo GmbH, Sedanstraße 19a, 97082 Würzburg (nachfolgend: „Mowo“) an Sie (nachfolgend auch: „Gast“) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Verfassung. Diese AGB finden Anwendung gegenüber Unternehmern gem. § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn es wurde ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes in Schrift- oder Textform vereinbart.
(3) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Buchung vornehmen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Dritte, insbesondere Mitarbeiter, die sich in der Unterkunft aufhalten, über diese AGB in Kenntnis gesetzt werden. Durch die Bestätigung der Buchung erklären Sie sich mit den Regelungen dieser AGB einverstanden.
(4) In der Unterkunft dürfen sich nur die Personen aufhalten, für die die Unterkunft angemietet wurde. Diese Personen können abweichend von dem den Mietvertrag abschließenden Gast sein. Die Personen sind Mowo gegenüber im Rahmen der Anmietung zu benennen.
2. Vertragsabschluss, Reservierung, Stornierung
(1) Vertragspartner sind Mowo und der Gast / Das Unternehmen. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der gebuchten Unterkunft erhält der Gast von Mowo eine Reservierungsbestätigung. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch Mowo kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Mowo und dem Gast zustande. Mowo steht es frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen. Mowo kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
(2) Der Gast erwirbt bei der Reservierungsanfrage und dessen Annahme durch Mowo keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft innerhalb eines Gebäudes, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform im Rahmen des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde. Unterbreitete Angebote von Mowo in Bezug auf verfügbare Unterkünfte sind freibleibend und unverbindlich.
(3) Eine geschlossener Beherbergungsvertrag kann durch den Gast gemäß den in nachfolgendem § 3 Abs. 4 dieser AGB aufgeführten Stornierungsbedingungen storniert werden, es sei denn der Gast hat einen Beherbergungsvertrag ohne Stornierungsmöglichkeit geschlossenen. Stornierung meint in diesem Fall, dass das Zimmer nicht mehr vom Gast reserviert ist und dieser eine Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages erhält. Ein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages erlischt folglich, wenn er nicht bis zum mit Mowo vereinbarten und in der Buchung ausgewiesenen Termin eine Stornierung der Reservierung vorgenommen hat. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Stornierungsfristen keine Rückzahlungspflicht gegenüber diesem besteht. Mowo behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung – trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung – abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Mowo behält ebenfalls den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im Falle eines Nichterscheinens des Gastes („No Show“) oder wenn der Gast zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist. Bei Nichterscheinen im Falle einer mehrtägig garantierten Reservierung behält Mowo nicht nur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sondern behält sich das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Sofern eine anderweitige Vermietung möglich ist, wird Mowo die dadurch erhaltene Miete mit der Vergütung, die der Gast zu zahlen hat, verrechnen. Ein Gast, der am Anreisetag bereits in das Zimmer eingecheckt hat, verliert mit dem Zeitpunkt des Eincheckens ebenfalls das Recht, kostenfrei zu stornieren. Nach durchgeführtem Check-in entfällt somit auch der Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages für den Falle einer danach durchgeführten Stornierung durch den Gast. Bei Buchungen, die nicht über die Website von Mowo, sondern über einen Drittanbieter erfolgen, kann eine Stornierung durch den Gast nur nach den zwischen dem Gast und dem Anbieter vereinbarten Voraussetzungen durchgeführt werden. Auch eine gegebenenfalls vereinbarte Rückerstattung im Falle einer Stornierung wird von dem Drittanbieter vorgenommen und nicht von Mowo.
(4) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für den Gast:
(i) Erhalten wir die Stornierungsmitteilung bezüglich der Anmietung bis 7 Tage vor dem ersten Tag der Anmietung der Unterkunft, dann erfolgt die Stornierung ohne Kosten, d.h. in diesem Fall wird der Beherbergungsvertrag beendet und der Gast muss keine Kosten tragen bzw. erhält schon gezahlte Gelder zurückerstattet.
(ii) Erhalten wir die Stornierungsmitteilung während des Aufenthalts des Gastes, so gilt das Folgende:
a. Beträgt der Buchungszeitraum 7 oder weniger Tage, so ist eine Stornierung nicht möglich.
b. Beträgt der Buchungszeitraum 30 oder weniger Tage, so erfolgt die Beendigung des Beherbergungsvertrages 14 Tage nach Erhalt der Stornierungsmitteilung.
c. Beträgt der Buchungszeitraum 31 oder mehr Tage, so erfolgt die Beendigung des Beherbergungsvertrages 30 Tage nach Erhalt der Stornierungsmitteilung.
3. Preise, Barzahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Mowo ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen dort geltenden Recht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
(2) Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bei Vertragsschluss bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Mowo vor, die Preise entsprechend anzupassen.
(3) Es ist keine Barzahlung möglich. Wir stellen Ihnen eine Rechnung, die per Überweisung beglichen werden muss.
(4) Die ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Sofern eine Zahlung nicht fristgemäß erfolgt, ist Mowo berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
4. Check-In/Check-Out
(1) Der Check-In, also der Einzug in die überlassene Unterkunft, ist prinzipiell ab 16 Uhr möglich und findet über eine Schlüsselbox oder ein Nummernfeld an der Haus- oder Wohnungstüre, je nach Unterkunft, statt. Die genauen Informationen hierfür erhalten Sie nach erfolgreicher Buchung per E-Mail. Es findet also keine persönliche Schlüsselübergabe statt. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie bzw. diejenigen Personen, die die Unterkunft nutzen sollen, die Check-In Informationen erhalten, um in die Unterkunft zu gelangen.
(2) Der Check-Out, also das Verlassen der überlassenen Unterkunft, muss bis spätestens 10 Uhr am Tag der Abreise erfolgen. Der Schlüssel der Unterkunft muss am Ende des Aufenthaltes zwingend zurück in die Schlüsselbox gelegt werden. Falls der Schlüssel in der Unterkunft im Schloss stecken gelassen wird oder Sie den Schlüssel verlieren, werden Ihnen die tatsächlichen Kosten für die Öffnung der Tür zur Unterkunft durch einen Schlüsseldienst nach dessen Preisübersicht, sowie die Kosten für einen erforderlichen Austausch des Schlosses oder der ganzen Schlüsselanlagen, wenn es sich um Schließanlagen handelt, in Rechnung gestellt.
(3) Für den Fall, dass sich der Gast oder eine dritte von ihm bestimmte Person aus der Unterkunft aussperrt und wir den Zugang zur Unterkunft wieder ermöglichen müssen, stellen wir die dafür entstandenen Kosten, beispielsweise für die Anfahrt, den Schlüsseldienst und den Einsatz von Mitarbeitern in tatsächlicher Höhe in Rechnung, mindestens in Höhe von EUR 50,00 netto zzgl. Umsatzsteuer. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
5. Verkürzung & Verlängerung des Aufenthaltes, Leistungsänderung, alternative Unterkunft
(1) Eine vom Gast gewünschte nachträgliche Verringerung der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leistung von Mowo oder der Aufenthaltsdauer des Gastes ist von der Zustimmung von Mowo abhängig und muss ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Falls der Aufenthalt des Gastes verlängert werden soll, ist dies abhängig von der Verfügbarkeit der Unterkunft. Die Anfrage für eine Verlängerung hat spätestens zum Ende des vorletzten Werktages vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetag per E-Mail an info@Mowo.de oder telefonisch unter +49(0)931 90879583 bei uns einzugehen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Für den Fall, dass eine Verlängerung nicht rechtzeitig mit uns vereinbart wird und sich Ihre Mitarbeiter/-innen nach 10 Uhr am Tag des Check-Out noch in der Unterkunft befinden, berechnen wir für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine Aufwandsauschale in Höhe von 100,00 netto zzgl. Umsatzsteuer. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Des Weiteren ist die Unterkunft unverzüglich zu räumen, es sei denn es wird eine Verlängerung mit uns vereinbart. In diesem Fall ist die Aufwandspauschale zusätzlich zu zahlen.
(3) Sollte Ihre eigentlich gebuchte Unterkunft aufgrund unvorhergesehener, von uns nicht zu verantwortender Umstände nicht verfügbar sein, so wird Mowo versuchen, Ihnen eine alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, so ist Mowo berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
6. Rauchverbot, Alkoholverbot, Ruhezeiten, Sicherheitsdienst, Reinigung, Mülltrennung, Belüftung, Nutzung des Internetzugangs, Energie
(1) Die vermieteten Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Unterkünften selbst sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Das Rauchverbot gilt für alle Produktgruppen und umfasst damit neben Zigaretten und Joints auch Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Kräuterzigaretten sowie Iqos, Verdampfer und ähnliche Vorrichtungen. Der Verstoß gegen das Rauchverbot stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 netto zzgl. Umsatzsteuer geahndet. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Gebäude befinden sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind (“Brandmeldeanlage“). Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel durch Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast, mindestens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr).
(2) Alkoholkonsum und Partys in der Unterkunft sind untersagt.
(3) Lärm in der gebuchten Unterkunft, den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände ist zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist zwingend einzuhalten (“Ruhezeiten”). Das Abhalten von lauten Events mit mehreren Personen (“Feiern“) ist in der Unterkunft nicht gestattet. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten und das Abhalten von Feiern stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von Mowo mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 netto zzgl. Umsatzsteuer geahndet. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(4) Sofern Unterkünfte durch einen Sicherheitsdienst betreut werden, um Hausregeln und Ruhezeiten zu überwachen, und dieser ein Vergehen feststellt, behalten wir uns vor, die Kosten für den Einsatz des Sicherheitspersonal, mindestens einen Betrag von EUR 200,00 netto zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
(5) Der Gast hat die überlassene Unterkunft pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Grobe Verschmutzungen sind solche Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen. Wird die Unterkunft verlassen, so ist vorher ein sauberer Zustand herzustellen. Dazu gehört, dass die Unterkunft in einem aufgeräumten Zustand hinterlassen wird. Des Weiteren ist das Geschirr aus den Küchen sauber gespült und in den Schränken einsortiert sein. Es darf nicht mit dreckigen Schuhen durch die Wohnung oder das Haus gelaufen werden. Sollte das Gegenteil der Fall sein, behalten wir uns das Recht vor, nachträglich die Kosten für die Reinigung dem Gast in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei zu belegen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten niedriger sind.
(6) Es muss außerdem auf richtige Mülltrennung (Papier, Plastik, Restmüll, Biomüll) sowie die dementsprechende Entsorgung in die richtigen Behälter geachtet werden. Sollte die Mülltrennung nicht entsprechend der Regelung eingehalten werden, sehen wir uns verpflichtet, für die nachträgliche Sortierung eine Pauschale von EUR 100,00 netto zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
(7) Es ist auf eine ausreichende Lüftung der Unterkunft zu achten. Sollte sich aufgrund Missachtung dieser Regel Schimmel bilden, so berechnen wir EUR 250,00 zzgl. Umsatzsteuer für eine einmalige Reinigung. Es steht Ihnen frei, zu belegen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regel sehen wir uns gezwungen, den Mietpreis um 10% anzuheben und auch weiterhin Sonderreinigungen zu berechnen.
(8) Mowo stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang in der Unterkunft zur Verfügung. Mowo gewährleistet nicht einen störungsfreien, ununterbrochenen Internetzugang. Störungen, die nicht in der Risikosphäre von Mowo liegen, wie beispielsweise aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Wartungsmaßnahmen beim Internetprovider können nicht ausgeschlossen werden und liegen nicht im Verantwortungsbereich von Mowo. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Mowo auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Mowo einzustehen. Im Übrigen behält sich Mowo vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
(9) Aufgrund der aktuell steigenden Energiepreisen und der generellen Versorgungssituation ist der Gast gehalten, bewusst und verantwortungsvoll mit Energieressourcen umzugehen. Während des Aufenthaltes muss die Unterkunft ausreichend gelüftet werden. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass während des Lüftens die Heizungen herunter gedreht werden. Bei Verlassen der Wohnung muss sichergestellt werden, dass alle Fenster geschlossen sowie die Heizungen ausgeschaltet sind. Es ist untersagt, zusätzliche Elektrogeräte (Kühlgeräte, Klimageräte, Heizlüfter etc.) ohne vorherige Absprache in der Unterkunft anzuschließen. Sollten diese Regelungen nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, für jedes zusätzlich angeschlossene Gerät eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 20,00 netto in Rechnung zu stellen.
7**. Instandhaltung, Beschädigungen der Unterkunft**
(1) Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Unterkunft, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Check-In in die Unterkunft die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Der Gast erhält von Mowo eine Liste mit in der Unterkunft befindlichen Gegenständen.
(2) Der Gast hat Mowo unverzüglich über einen entstandenen oder, wenn der Schaden nicht von ihm verursacht wurde, zumindest über einen entdeckten Schaden zu informieren.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Unterkunft, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der angemieteten Unterkunft entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich Mowo anzuzeigen.
(4) Die überlassene Unterkunft wird von Mowo regelmäßig gereinigt; dies erfolgt auch während des Aufenthaltes des Gastes. Der Gast ist dazu verpflichtet, dem von Mowo hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Unterkunft zu gewähren. Mowo wird den Gast über eine anstehende Reinigung informieren. Wird die Reinigung von dem Gast verweigert, so hat der Gast eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an Mowo zu entrichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Absprache mit dem Gast der Zugang zu der Unterkunft für den beauftragten Dienstleister behindert oder verweigert wird. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(5) Mowo muss in unregelmäßigen Abständen eine routinemäßige Wartung aller Sachanlagen und Unterkünften durchführen, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand sind und weiterhin optimal und sicher funktionieren. Dies gilt für alle materiellen Güter der Unterkunft, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen der elektrischen Anlagen, der Sanitäranlagen, der Heizungs- und Kühlsysteme, der Aufzüge und anderer Geräte in der Unterkunft. Der Gast ist verpflichtet, dem von Mowo zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister oder das Wartungsteam nach vorheriger Aufforderung Zutritt zu seiner Unterkunft zu gewähren. Die Wartungsarbeiten werden in regelmäßigen Abständen geplant, wobei die Häufigkeit der Wartung von der Art des Objekts und seiner Nutzung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers und den besten Praktiken der Branche abhängt. Wird die in bestimmten Abständen vorgeschriebene Wartung vom Gast ohne einen zwingenden Grund verweigert, obwohl der Gast vor der Durchführung über die Wartung informiert wurde, so hat der Gast eine Gebühr von 150,00 EUR an Mowo zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes wegen erhöhter Wartungskosten und möglicher Einnahmeausfälle, die sich aus der Nichtvermietbarkeit der Unterkunft ergeben, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(6) Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat Mowo das Recht dem Gast sowohl den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft in Rechnung zu stellen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Gastes in den Räumlichkeiten von Mowo aufhalten.
(7) Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung von Inventar, Möbelstücken oder der Unterkunft hat der Gast Schadensersatz zu leisten. Dem Gast wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Entfernung von Inventar bzw. Möbelstücken oder Störung technischer Anlagen, insbesondere der Rauchmelder. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz aufgrund der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, z.B. aufgrund von Umsatzeinbußen aus einer nicht möglichen Vermietung der Unterkunft, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8**. Fundsachen**
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Gegenstände, die nach dem Check Out in der Wohnung vergessen wurden. Auch schließen wir die Haftung aus, wenn die Räumung durch Mowo durchgeführt werden muss, weil die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt wurde.
9**. Kündigung des Beherbergungsvertrages, Rücktritt**
(1) Mowo ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(i) höhere Gewalt oder andere von Mowo nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
(ii) die überlassene Unterkunft schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei beispielsweise, aber nicht ausschließlich, sein die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck,
(iii) Mowo begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Mowo und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Mowo zuzurechnen ist,
(iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
(v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung, oder
(vi) wenn der Gast im Übrigen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
(2) Erfolgte eine Kündigung seitens Mowo wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem wichtigen Grund im Sinne dieser AGB, so ist Mowo berechtigt auch künftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen. Dies gilt auch, wenn diese Buchungen bereits seitens Mowo bestätigt worden sind.
(3) Im Übrigen ist Mowo seinerseits berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.
(4) Bei berechtigter ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung seitens Mowo entsteht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Mowo.
10. Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Mowo GmbH. Sofern der Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht Würzburg bzw. Landgericht Würzburg. Die Gerichtsstandsvereinbarung findet keine Anwendung, sofern ein anderes Gericht ausschließlich zuständig ist.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Mowo GmbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Mowo führt regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Bonitätsprüfungen durch. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir ihren Namen und ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden sie hier: **https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/** oder scannen sie den QR-Code.